So geht’s nicht weiter.
Begleitung zu einem besseren Miteinander.
Kinder sind bei Trennungen und den daraus entstehenden Problemen am stärksten betroffen. Wenn es in dieser schwierigen Phase den Eltern schwer fällt sich über eine Umgangsregelung zu einigen und den Kontakt zum nicht ständig anwesenden Elternteil herzustellen, ist es für alle Beteiligten gut eine neutrale, beratende und/oder therapeutische Begleitung zur Seite zu haben.
Der begleitete Umgang ist keine Überwachung, sondern Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziel ist - allen Beteiligten soll es besser gehen. Diese Hilfe anzunehmen, auch wenn das vielleicht anfangs nicht so leicht fällt, ist Ausdruck von Stärke und Liebe.
Mit Begleitung geht es leichter
Mit hoher Wertschätzung, Verständnis und fachlichem Rat stehen wir in Trennungs- bzw. Scheidungsphasen und Krisenzeiten an der Seite von
- Eltern und nahen Angehörigen
- Elternteilen, die wieder Kontakt zum Kind aufnehmen wollen
- Stief- , Pflege- und Adoptiveltern
Wege zu Zielen
- Der begleitete Umgang ist nur vorübergehend. Er hilft eine positive Atmosphäre für Kinder zu schaffen und die Eltern oder andere Beteiligten wieder zu gemeinsamer Verantwortung zu führen. Eine am Wohl des Kindes orientierte Umgangsregelung ist das Ziel. Wenn alle diese mittragen, dann geht es auch allen viel besser.
- Der begleitete Umgang hilft die Kommunikation und kooperativen Fähigkeiten zwischen Eltern u.a. zu fördern.
- Regelmäßige Beratungsgespräche führen zu Zielen und Strukturen im Umgang miteinander. Das gibt allen Beteiligten Orientierung, Ruhe und Sicherheit. Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die psychotherapeutische Fachberatung, die systemische Paar- und Familientherapie und Elterncoaching.
- Unser großer Vorteil und unsere besondere Stärke ist unser großer räumliche und zeitliche Gestaltungsspielraum für den begleiteten Umgang. Wir begleiten Sie auch abends, im häuslichen Umfeld oder bei individuell gestalteten Aktivitäten. Wir bieten therapeutische Einzel-, Paar- und Familiengespräche. Sie erhalten fachlichen Rat im Umgang mit Sachfragen, dem Familiengericht, dem Jugendamt und im Umgang mit traumatischen Erlebnissen.
- Sie werden es an den fröhlichen Kinderaugen sehen, sich darüber freuen und wieder eine positive Perspektive erlangen.
Der Weg zum begleitenden Umgang
- Bei einem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus anrufen und einen Termin vereinbaren.
- Ihr Rechtsanwalt stellt einen Antrag beim Familiengericht.
- Das Familiengericht hört die Beteiligten an und entscheidet über die Umgangsbegleitung.
Hinweis: Die Kosten für den begleitenden Umgang werden von den Sozialbürgerhäusern übernommen.
Für weitere Fragen zum Ablauf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.